Einleitung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen der FERNSEHMACHER GmbH & Co. KG Schützenstr. 15, 22761 Hamburg), im folgenden FERNSEHMACHER genannt. Buchungen und Bewerbungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt ausschließlich das materielle Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Grundsätze des Internationalen Sachrechts (Stand: 12.09.2019).
Vertragsabschluss
Die Übermittlung der Bestellung per Telefon oder über die Webseite www.fernsehmacher-tickets.de stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Die Annahme dieses Angebotes erklärt FERNSEHMACHER durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung. Damit kommt ein Vertrag mit den FERNSEHMACHERN bzw. im Falle des Erwerbs von Leistungen Dritter über FERNSEHMACHER, ausschließlich mit dem jeweiligen angegebenen Dritten ebenfalls unter Einbezug dieser vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zustande. Eine Zusendung von Eintrittskarten an den Kunden erfolgt nicht. Die Buchungsbestätigung bekommt der Kunde per E-Mail oder Post zugesendet. Der Erwerb der Eintrittskarten und/oder Sonderleistungen zum Weiterverkauf, sowie der generelle Weiterverkauf sind untersagt. Die Karten sind binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ordnungsgemäß zu bezahlen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb dieser Zeit bei uns eingegangen sein, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Sollte daraufhin erneut keine Zahlung erfolgen, behalten wir uns das Recht vor die Karten zu stornieren. Die Zahlungserinnerung geht dem Kunden entweder per Post oder per E-Mail zu. Bei kurzfristigen Buchungen besteht die Möglichkeit die Eintrittskarten vor Ort zu bezahlen. Eventuelle Änderungen z.B. bei Theateraufführungen oder externen Veranstaltungen für die FERNSEHMACHER im Auftrag tätig ist, können eine Vorort-Zahlung ausschließen. Ein etwaiger Vermerk steht auf der Buchungsbestätigung oder unserer Homepage bei der jeweiligen Show.
Widerrufsrecht
Ein Recht zum Widerruf des Vertrages besteht, da die Regelung des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB eingreift, nicht. Vorliegend handelt es sich um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Gleichwohl wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, binnen einer Frist von 2 Wochen ab Bestellung Eintrittskarten und/oder Sonderleistungen kostenlos zu stornieren oder umzubuchen, ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Produktionsbedingte Änderungen, Absagen und Stornierungen behalten wir uns grundsätzlich vor.
Teilnahmebedingung / Rechteabtretung
Mit der Teilnahme als Zuschauer oder Gast erhält FERNSEHMACHER/der Produzent/der Sender die unwiderrufliche Berechtigung, Bild-und Tonaufnahmen des Zuschauers/Gastes ohne besondere Vergütung aufzunehmen und inhaltlich, zeitlich und örtlich uneingeschränkt für Fernsehausstrahlungen und alle weiteren visuellen Nutzungen jeglicher Art zu verwenden oder verwenden zu lassen. Dies gilt für sämtliche Bild-und Tonaufnahmen des Zuschauers/Gastes vor, während und nach der Aufzeichnung in den Studios und sämtlichen öffentlichen Räumlichkeiten der FERNSEHMACHER/des Produzenten/des Senders . Ich erkenne das Weisungsrecht der FERNSEHMACHER/des Produzenten für die Dauer der Produktion an. Das Rauchverbot im Studio sowie das Verbot jeglicher Art von Bild-und Tonaufnahmen/Ablichtungen ist zu beachten. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen. Bei Bedarf werden Personen-/Sicherheitskontrollen durchgeführt. Bitte führen Sie keine Waffen und/oder Gegenstände ähnlicher Art mit. Mit der Teilnahme an der Produktion erkennt der Zuschauer/Gast die Teilnahmebedingungen und die AGB an.
Hinweise für Besucher
Das Fotografieren ist nur zum privaten Gebrauch und nicht während der laufenden Aufzeichnung gestattet, insbesondere sind jegliche Fotoveröffentlichungen – bspw. auf nicht kommerziellen Homepages oder auf Internet-Plattformen wie Youtube, Facebook etc. – sowie der Verkauf der Fotos untersagt. Der Karteninhaber/Besucher verpflichtet sich, nicht mit eigener Lichtquelle zu fotografieren und die Arbeit des Fernsehteams nicht zu behindern. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- oder Videokameras ist nicht gestattet. Ton-,Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Bei Nichtbeachten kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Entsprechendes gilt bei Nichtbeachten der Anweisungen der Ordnungskräfte oder Mitarbeiter des Produzenten.
No Bag Policy / Keine großen Taschen oder Gepäckstücke
Das Mitbringen größerer Gepäckstücke und Rucksäcke ist zu vermeiden – lediglich Taschen bis zu einer Größe im DIN A4-Format (20 cm x 30 cm) dürfen nach händischer Kontrolle mit zur Veranstaltung genommen werden. Bitte entnehmen sie ihrer jeweiligen Buchungsbestätigung, bei welchen Veranstaltungen Schließfächer vorhanden sind, um ggf. Gepäckstücke verwahren zu können. Darüber hinaus ist das Mitführen von Notebooks, Tablets, professionellem Kamera-Equipment, GoPros oder ähnlichen technischen Geräten, wie gewohnt, nicht erlaubt.
Haftung
1. a) Eigenveranstaltungen
Die Teilnahme an der Produktion erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der FERNSEHMACHER für Pflichtverletzungen oder unerlaubte Handlungen der FERNSEHMACHER selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen ist für Schäden, die keine Personenschäden sind (sonstige Schäden), ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt. Bei der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhalt der Besucher/Zuschauer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), haften die FERNSEHMACHER auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist jedoch auf dem typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Veranstaltung auf einem Freigelände stattfindet, ist geeignete Kleidung, insbesondere geeignetes Schuhwerk erforderlich.
1. b) Fremdveranstaltungen
Bei Fremdveranstaltungen werden die FERNSEHMACHER als Vertriebsagentur tätig und haften nur für die im Rahmen der Vertriebstätigkeit erbrachten Leistung. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdveranstaltungen selbst haftet allein der Veranstalter, für den die FERNSEHMACHER die Karten verkauft. Sich hieraus ergebende Ansprüche des Besuchers/Zuschauers können nur gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Bei einem Vorstellungsausfall wird die für die Vermittlungsleistung erhobene Verkaufsgebühr zurückerstattet.
Platzvergabe
Weder der Erwerb einer Eintrittskarte noch eine Freikarte beinhalten das Recht auf einen bestimmten Sitzplatz im Studio. Mit Sichtbehinderungen ist generell zu rechnen. Diese berechtigen nicht zur Minderung oder zum Erlass des Eintrittspreises. Auch Änderungen des Programms oder der mitwirkenden Personen berechtigen, soweit die Karten von den FERNSEHMACHERN unentgeltlich ausgegeben wurden (Freikarten) nicht zum Umtausch von Karten. Für Kaufkarten (entgeltlicher Erwerb) gilt dies nur insoweit, wie die Änderungen des Programms oder der mitwirkenden Person dem Zuschauer den Umständen nach zumutbar sind. In diesem Fall ist auch eine Rückvergütung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Umtausch der Karten besteht weder für Kauf noch für Freikarten, wenn die FERNSEHMACHER eine Veranstaltung witterungsbedingt oder aus sonstigem wichtigen Grund außerhalb der Kontrolle der FERNSEHMACHER abbricht.
Datenschutz
Die FERNSEHMACHER sind berechtigt, zur Vertragsabwicklung die im Rahmen der vertraglichen Beziehung erlangten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes im erforderlichen Umfang zu verarbeiten und zu nutzen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde mit den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch FERNSEHMACHER geändert werden. Änderungen werden gegenüber Bestandskunden im Vorfeld angekündigt und eine Frist zum Widerspruch gewährt. Information zur Streitbeilegung (1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu aufrufbar ist. (2) In Deutschland ist die folgende Streitschlichtungsstelle zuständig: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein (3) FM ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Beanstandungen Beanstandungen des Kunden können vorgebracht werden unter der ladungsfähigen Anschrift: FERNSEHMACHER GmbH & Co. KG Schützenstr. 15 22761 Hamburg Letzte Änderung: 19.04.2018 Download: AGB downloaden (PDF) Schlussbestimmung / salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB´s ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.